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Land und Leute |
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| II. Aldarische Lebensformen | ||
| Landbewohner
Unter dieser Bezeichnung fassen wir alle Aldarier zusammen, die normalerweise nicht in der Stadt Walden wohnen. Aufgeführt sind allerdings nur die wichtigsten Gruppen, natürlich gibt es auch Köhler, umherziehende Medici und alles ( oder zumindest das meiste ) was man sich sonst noch so vorstellen kann. |
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| Der Fuerst und die Barone
Der "höhere" Aldarische Adel ist weder besonders reich, noch lebt er in irgenteiner Weise schlecht. Jeder der Barone ( und natürlich auch der Fürst ) hat eine eigene Burg mit umliegenden Dörfern und eine handvoll Ritter die ebenfalls einige Dörfer als Lehen haben. Ein richtiges stehendes Heer gibt es in Aldarien nicht, die eigenen Truppen des Fürsten und der Barone bestehen im Normalfall aus den Bewaffneten auf den Burgen und den Vögten der Dörfer ( die manchmal noch einen Büttel zur Verfügung haben ). Dazu kommen dann noch die Ritter, die allerdings ebenfalls meist nur wenige Bewaffnete haben. Nun, zur Not kann man ja immer noch den Bauern Waffen in die Hände drücken. |
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Die Ritter |
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Die Bauern Aldarische Bauern sind zumeist ihrem jeweiligen Herren hörig, sie sind an die Scholle gebunden und müssen einen Großteil ihres Ertrages als Abgaben leisten. Zudem müssen sie verschiedene Hand- und Spanndienste auf den Ländereien des Adels verrichten. Ihr Leben ist zwar hart, aber doch nicht so hart daß es zu Aufständen kommen würde. Bauern die sich ungerecht behandelt fühlen haben (zumindest theoretisch) auch die Möglichkeit Beschwerde beim Fürsten zu führen. Im großen und ganzen sind die meisten Bauern jedoch dem Adel gegenüber zumindest neutral eingestellt, schützt er sie doch vor den Orks aus den Bergen und räuberischem Gesindel ( außerdem, um die gängige Meinung des typischen Bauern zu Abgaben und Frondienst zu Wort kommen zu lassen, "war das doch immer schon so". |
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| Stadtbewohner
Hierunter fallen alle Personen und Gruppen, welche in Walden, der einzigen aldarischen Stadt, leben. Bei den Bewohner der Stadt Walden muß allerdings zwischen Bürger und Nichtbürgern unterschieden werden, denn, wie es in der städtischen Chronik zum Bürgerrecht heißt, "...solches Vorrecht stehet nur jenen an, die Grundbesitz haben oder in einer Zunft oder Gilde seien..." |
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Die Patrizier |
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Die
Gelehrten Wichtig ist noch, daß zum einen weder alle Professoren noch alle Studenten magiekundig sind und daß zum anderen auch nicht nur zum Universalgelehrten ausgebildet wird, sondern auch z.B. zum reinen Rechtsgelehrten oder Mediziner (zu solchen Studiengängen werden häufig die Kinder der Patrizierfamilien geschickt). |
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| Zuenfte und Gilden Die Angehörigen der offiziellen Handwerkerzünfte und Gilden (mit Ausnahme der vorher genannten Gelehrten) sind die Bürger mit dem niedrigsten Rang (auch wenn sie das selber vielleicht nicht so sehen) aber zugleich auch am zahlreichsten vertreten. Diese Organisationen sorgen für eine soziale Absicherung ihrer Mitglieder, beschränken den Konkurrenzkampf durch Preisbindungen und Produktionsbeschränkung, stellen Ausbildung der Lehrlinge und Qualität der Produkte und Dienstleistungen sicher und sind schließlich mit für die Stadtverteidigung verantwortlich. Es gibt viele verschiedene Zünfte und Gilden, für das Spiel entscheidend dürften vor allem die der Söldner, der Heilkundigen und der Händler sein. |
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Arme Unter den Begriff "Arme Leute" fallen alle Bürger, die weder in einer Gilde oder Zunft sind, noch Grundbesitz in der Stadt haben. Das Spektrum reicht also von Dienstboten und Tagelöhnern bis hin zu Bettlern. |
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Unehrliche Als Unehrliche werden die Angehörigen bestimmter Berufsgruppen bezeichnet, z.B. Henker und Abdecker, aber auch Prostituierte. Bürger müssen, zumindest offiziell, den Umgang mit diesen Menschen meiden, um nicht in die Achtung ihrer eigenen Standesgenossen zu verlieren. Bis vor nicht allzu langer Zeit galten auch Spielleute, Gaukler und andere Künstler als unehrlich, allerdings sind sie "nach einem Beschluß der Stadtväter fürderhin zu den ehrlichen Leuten zu zählen, auf daß auch auf den Patrizierhochzeiten aufgespielet werden mag". |
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